Bangladesch hat im Juli dieses Jahres eine Änderung des Arbeitsrechts verabschiedet. Arbeitnehmer benötigen nun nicht mehr die Zustimmung der Fabrikbesitzer, um Gewerkschaften zu gründen. Außerdem müssen alle Unternehmen, fünf Prozent ihres Gewinns in einen Mitarbeiterversorgungsfonds einzahlen. Zuvor konnten Fabrikbesitzer bei der Gründung von Gewerkschaften ein Veto einlegen, weswegen es bislang kaum Gewerkschaften in der Bekleidungsindustrie gab. Anstoß zur Gesetzesänderung gab der intensive Druck ausländischer Käufer nach dem Einsturz der Fabrik Rana Plaza in einem Vorort von Dhaka im vergangenen April.